Praxis für
Osteopathie
Martin Lieb
Im Moment bin ich aus technischen Gründen nur telefonsch zu erreichen unter Tel: 031 511 03 31
„Beweglich bleiben“ – das ist die Essenz der Osteopathie. Durch Spannung abbauen, beweglich machen, Lösen, Durchblutung verbessern, Nervensystem ausgleichen, Organe entstauuen, Peristaltik oder Lymphfluss anregen werden viele Effekte angeregt, die dem Körper helfen, wieder in ein Gleichgewicht zu kommen und Reizungen, Schmerzen, Entzündungen, Funktionsstörungen selber zu beheben (zu vermindern). Dies fortlaufend zu tun hat auch einen grossen präventiven Effekt. Osteopathie schliesst alle Altersgruppen ein. Mit einem offenen Ohr für Ihre gesundheitlichen Anliegen, jahrelanger Erfahrung und breitem Fachwissen freue ich mich, Sie in meiner Praxis zu begrüssen. Herzlich willkommen.
Angebot
Osteopathische Behandlungen und Diagnostik für Erwachsene jeden Alters und Kinder ab Schulalter. Jede Konsultation beinhaltet ein ausführliches Gespräch, eine Untersuchung und eine manuelle osteopathische Behandlung mit dem Ziel, die Funktion der betroffenen Strukturen wieder herzustellen und die Beschwerden zu mindern. Der Einbezug der Patientin / des Patienten in die Behandlung ist wichtig und im Zentrum. Ein Teil der manuellen Behandlung besteht aus gezielten Mobilisationen. Auch sehr ruhige, entspannte Phasen finden Platz. Immer soll die Therapie angenehm und schmerzfrei sein. Vertieftes Wissen über orthomolekulare Medizin, Ernährung, Bewegung, ausgleichende Lebensführung, vegetatives Nervensystem bilden weitere Säulen meiner Behandlungen. Anleitung und Übungen für zu Hause sind ein fester Bestanteil der Therapie aufgrund meines Hintergrundes als Physioterapeut.
Die Untersuchung und Behandlung findet in Unterwäsche oder in leichter Kleidung statt. Eine Konsultation dauert in der Regel 60 Minuten und kostet 144 Franken. Eine Anerkennung besteht beim EMR und allen Krankenkassen (soweit möglich). Die Leistungen können über die Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) der Krankenkassen abgerechnet werden. Informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung über die Höhe der Kostenbeteiligung. Im Verhinderungsfall ist eine Absage 24h im Voraus erwünscht. Kann der Termin nicht anders vergeben werden, wird andernfalls ein Teil verrechnet.